Seit heute gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Im Netz klingt das schnell nach: „Ab jetzt braucht jedes KI-Bild ein Label.“ Das ist falsch – und leider auch nicht die einzige Vereinfachung, die gerade herumgereicht wird.

Die kurze Antwort: Kennzeichnen musst du vor allem täuschend echt wirkende Deepfakes sowie bestimmte KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Für redaktionell kontrollierte Texte gibt es eine wichtige Ausnahme. Anbieter von KI-Systemen müssen Ausgaben zudem maschinenlesbar markieren. Ein pauschaler sichtbarer Sticker auf jedem KI-Inhalt ist aber nicht vorgeschrieben.[1][2]

Die KI-Kennzeichnung in 30 Sekunden

  • KI-Chatbots: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer Maschine sprechen – außer das ist aus den Umständen offensichtlich.
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betroffene Personen müssen über den Einsatz informiert werden.
  • KI-Anbieter: Generierte oder manipulierte Bild-, Audio-, Video- und Textausgaben sollen technisch in einem maschinenlesbaren Format als KI-Inhalt erkennbar sein.
  • Deepfakes: Wer sie professionell einsetzt, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.
  • Texte von öffentlichem Interesse: Eine Kennzeichnung ist grundsätzlich nötig, wenn ein KI-System sie erzeugt oder manipuliert hat. Wurde der Text menschlich geprüft, redaktionell kontrolliert und übernimmt eine Person oder Organisation die Verantwortung, greift eine Ausnahme.
  • Nicht jeder Filter ist ein Deepfake: Normale Bildkorrekturen, offensichtliche Illustrationen oder ein generisches KI-Motiv sind nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.

Wichtig ist die Rollenverteilung. Der Anbieter eines Bildgenerators hat andere Pflichten als die Redaktion, die ein Bild veröffentlicht. Ein technischer Herkunftsnachweis ersetzt zudem nicht automatisch einen sichtbaren Hinweis, wenn die konkrete Darstellung unter die Offenlegungspflicht fällt.[3]

Wer muss kennzeichnen – Anbieter oder Nutzer?

Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern eines KI-Systems. Anbieter entwickeln ein System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber setzen es im beruflichen oder organisatorischen Kontext ein. Die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung fällt grundsätzlich nicht unter diese Betreiberrolle.[4]

Das lässt sich im Alltag so übersetzen:

Rolle Typisches Beispiel Kernpflicht
Anbieter Unternehmen hinter einem Bild-, Audio- oder Textgenerator Ausgaben technisch erkennbar machen; Chatbot- und Erkennungssysteme transparent gestalten
Betreiber Redaktion, Unternehmen, Behörde oder professioneller Social-Media-Kanal Deepfakes und bestimmte Public-Interest-Texte offenlegen
Privatperson Privates Bildexperiment ohne beruflichen Kontext Artikel 50 greift nicht automatisch; Plattformregeln und andere Gesetze gelten trotzdem

Diese Unterscheidung erklärt, warum zwei Aussagen gleichzeitig stimmen können: Ein Generator muss seine Ausgaben technisch markieren, während du ein unkritisches, erkennbar illustratives Motiv nicht zwingend mit einem sichtbaren „KI“-Badge versehen musst.

Welche KI-Inhalte brauchen ab heute ein Label?

1. Deepfakes: wenn etwas fälschlich echt wirkt

Der AI Act versteht darunter KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch erscheinen.[4]

Ein erfundenes Video, in dem eine Politikerin scheinbar einen Satz sagt, den sie nie gesagt hat, ist der klare Fall. Ebenso problematisch ist ein täuschend echtes Bild eines angeblichen Hochwassers an einem realen Ort. Ein offenkundig stilisiertes Fantasiebild ohne realen Bezug ist dagegen nicht allein deshalb ein Deepfake, weil es mit KI erstellt wurde.

Bei künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken darf die Offenlegung so gestaltet sein, dass sie das Werk nicht unangemessen stört. Ganz verschwinden darf sie deshalb nicht automatisch. Die konkrete Umsetzung hängt von Medium und Täuschungsrisiko ab.[2]

2. Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Auch KI-erzeugte oder manipulierte Texte können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Die Regel zielt nicht auf jede Produktbeschreibung oder jeden privaten Post. Sie betrifft Inhalte, die gesellschaftliche Meinungsbildung beeinflussen können.

Für Redaktionen ist die Ausnahme entscheidend: Wurde der Text menschlich geprüft, redaktionell kontrolliert und trägt eine Person oder Organisation die Verantwortung für die Veröffentlichung, verlangt Artikel 50 dafür keine zusätzliche KI-Offenlegung. Das ist kein Freifahrtschein für ungeprüftes Umschreiben. Es setzt echte Kontrolle und Verantwortungsübernahme voraus.[1]

3. Chatbots, Emotionserkennung und biometrische Sortierung

Ein Kundenservice-Bot sollte klar erkennen lassen, dass er kein Mensch ist, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Menschen darüber informieren. Das betrifft weniger deinen KI-Bildgenerator als etwa Bewerbungs-, Überwachungs- oder Analysewerkzeuge.

Was bedeutet das konkret für Blogs, Shops und Social Media?

Für eine sauber arbeitende Redaktion ist die praktische Linie erstaunlich klar.

Ein redigierter Artikel braucht nicht automatisch ein KI-Label

Wenn ein Mensch den Text prüft, Quellen kontrolliert, Aussagen bearbeitet und die Redaktion die Verantwortung übernimmt, greift bei Public-Interest-Texten die gesetzliche Ausnahme. Trotzdem kann eine freiwillige Transparenz sinnvoll sein, wenn ein Inhalt größtenteils automatisiert entstanden ist oder die Leser sonst einen falschen Eindruck vom Entstehungsprozess bekommen.

Ein generisches KI-Titelbild ist nicht automatisch ein Deepfake

Ein fotorealistisches Stillleben mit erfundenen Gegenständen oder eine abstrakte Illustration kann außerhalb der Deepfake-Definition liegen. Anders sieht es aus, wenn das Motiv wie eine Dokumentarfotografie eines realen Ereignisses wirkt oder eine reale Person täuschend echt zeigt. Dann ist ein deutlicher Hinweis nötig – und oft ist die bessere redaktionelle Entscheidung, das Bild gar nicht erst so zu bauen.

Werbung bleibt Werbung

Der AI Act ersetzt keine Werbekennzeichnung, keine Bildrechte, kein Persönlichkeitsrecht und keine Plattformregeln. Ein KI-generierter Influencer macht einen bezahlten Produktpost nicht weniger werblich. Ebenso schützt ein „KI-generiert“-Hinweis nicht vor Markenverletzungen oder falschen Tatsachenbehauptungen.

Metadaten sind hilfreich, aber nicht unzerstörbar

OpenAI gibt aktuell an, in mit ChatGPT, Codex und der API erzeugte Bilder C2PA-Herkunftsdaten und ein unsichtbares SynthID-Signal einzubetten. C2PA-Daten können bei Screenshots oder Bearbeitungen verloren gehen; auch ein nicht erkanntes Signal beweist daher nicht, dass ein Bild menschlich erstellt wurde.[5]

So kennzeichnest du ohne hässlichen KI-Stempel

Die EU-Kommission hat freiwillige Icons und einen Code of Practice veröffentlicht. Die Icons sind eine mögliche Umsetzung, nicht die einzig erlaubte Form. Wenn du kennzeichnen musst, sollte der Hinweis beim ersten Kontakt wahrnehmbar, verständlich und barrierearm sein.[6]

Praktisch funktionieren je nach Medium zum Beispiel:

  • direkt unter einem Bild: „KI-generierte Darstellung; zeigt kein reales Ereignis“,
  • bei Audio oder Video: ein Hinweis am Anfang und zusätzlich in der Beschreibung,
  • bei einem Chatbot: „Du chattest mit einem KI-Assistenten“ im Dialogkopf,
  • bei einem manipulierten Dokumentarmotiv: ein sichtbarer Hinweis im Bild plus Erklärung im Begleittext,
  • bei Social Media: eine verständliche Plattformkennzeichnung und, wenn nötig, ein zusätzlicher Klartext-Hinweis.

Verstecke die Information nicht nur im Impressum oder in einer langen Quellenliste. Ein Hinweis, den niemand beim Inhalt sieht, erfüllt seinen Zweck nicht.

Meine redaktionelle Faustregel

Frage nicht zuerst: „Komme ich ohne Label davon?“ Frage: Könnte ein vernünftiger Leser dieses Motiv, Zitat oder Ereignis für echt halten? Wenn ja, kennzeichne deutlich oder wähle eine weniger täuschungsgeeignete Darstellung.

Was die neue Kennzeichnung nicht löst

Ein Label macht falsche Inhalte nicht wahr. Es klärt weder Urheberrechte noch Persönlichkeitsrechte und verhindert keine Manipulation. Herkunftssignale können beim Export verschwinden; sichtbare Hinweise können beim Repost abgeschnitten werden.

Außerdem wird der Start nicht überall gleich aussehen. Für bestimmte KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, nennt die Kommission eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Du solltest also nicht erwarten, dass jede Plattform ab heute identische Schalter, Metadaten oder Icons anbietet.[7]

Die ehrliche Konsequenz: Technik kann Herkunft signalisieren, aber redaktionelle Verantwortung bleibt menschliche Arbeit. Wer ein reales Ereignis behauptet, braucht belastbare Quellen. Wer eine echte Person zeigt, muss deren Rechte beachten. Wer Werbung macht, muss Werbung kennzeichnen.

Mein Fazit: Nicht alles labeln – aber Täuschung konsequent vermeiden

Die KI-Kennzeichnung ab 2. August ist weder ein Totalverbot noch ein universeller Stickerzwang. Sie setzt an den Stellen an, an denen Menschen eine Maschine oder einen künstlich erzeugten Inhalt für echt halten könnten.

Für Blogs heißt das: Redigierte, verantwortete Texte bleiben möglich, ohne jeden Absatz mit einem KI-Hinweis zu versehen. Bei Bildern ist die Darstellung entscheidend. Ein generisches Editorial-Motiv ist etwas anderes als ein angebliches Foto eines realen Ereignisses. Und ein technischer Herkunftsnachweis ist nützlich, ersetzt bei einem echten Deepfake aber nicht den verständlichen Hinweis für Leser.

Mein Rat: Halte den Prozess sauber, bewahre Quellen und Bildprompts auf, prüfe jeden Inhalt menschlich und kennzeichne dort, wo die konkrete Darstellung täuschen kann. Das ist nicht nur juristisch vernünftiger. Es ist auch die Art Transparenz, die Leser tatsächlich verstehen.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung

Muss ab 2. August 2026 jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?

Nein. Artikel 50 verlangt insbesondere die Offenlegung von täuschend echt wirkenden Deepfakes. Ein rein generisches oder offensichtlich fiktionales Motiv fällt nicht automatisch darunter.

Braucht ein mit KI unterstützter Blogartikel ein Label?

Nicht automatisch. Für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse gibt es eine Ausnahme, wenn sie menschlich geprüft und redaktionell kontrolliert wurden und eine Person oder Organisation die Verantwortung trägt.

Reichen C2PA-Metadaten als Kennzeichnung?

Sie helfen bei der technischen Herkunftsprüfung. Wenn ein Inhalt sichtbar offengelegt werden muss, sollte der Hinweis aber auch für Menschen wahrnehmbar sein. Metadaten können zudem beim Bearbeiten verloren gehen.

Gilt die Pflicht auch für private KI-Bilder?

Die Betreiberpflichten des AI Act zielen grundsätzlich auf berufliche oder organisatorische Nutzung. Andere Gesetze und Plattformregeln können auch für private Veröffentlichungen gelten.

Darf ich weiterhin fotorealistische KI-Bilder verwenden?

Ja, aber nicht irreführend. Je stärker ein Bild wie die Dokumentation einer realen Person, eines realen Orts oder Ereignisses wirkt, desto wichtiger sind Offenlegung, Rechteprüfung und gegebenenfalls eine andere Bildidee.

Quellen und Stand

  1. EU-Kommission: Guidelines on transparency of AI-generated content, 20.07.2026, Abruf 02.08.2026.
  2. EU-Kommission: EU icons for labelling AI-generated content, aktualisiert 20.07.2026, Abruf 02.08.2026.
  3. EU-Kommission: Guidelines for providers and deployers, 20.07.2026, Abruf 02.08.2026.
  4. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Art. 3 und 50, 13.06.2024, Abruf 02.08.2026.
  5. OpenAI: C2PA and SynthID in OpenAI-generated images, aktualisiert Juli 2026, Abruf 02.08.2026.
  6. EU-Kommission: Code of Practice on marking and labelling AI-generated content, aktualisiert 20.07.2026, Abruf 02.08.2026.
  7. EU-Kommission: FAQ zum Code of Practice, Stand 02.08.2026, Abruf 02.08.2026.