Dashcams sind besonders in osteuropäischen Ländern normal und filmen jede Fahrt, sodass bei Streitfragen immer ein Beweis vorgelegt werden kann. So entstehen auch sämtliche Videos bei YouTube, die krasse Verkehrsunfälle, Flugzeugabstürze, Kometen und manchmal auch lustige Szenen zeigen. In Deutschland ist dies so nicht zulässig.
Rechtliche Grauzone
Die generelle Nutzung einer Dashcam erlaubt. Eine ständige Aufnahme ist aber laut Datenschutzgesetz verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet, falls man erwischt wird. Es gab aber schon Einzelfälle, in denen aufnahmen vor Gericht anerkannt wurde. Dies lag daran, dass die Aufnahmen der Dashcams gestartet worden sind, als eine mögliche Gefahr vermutet wurde. Dieses vorgehen ist als anlassbezogenes Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum zu sehen und soweit auch zulässig. Ohne Anlass verstößt das Betreiben einer Dashcam nicht nur gegen das Datenschutzgesetz, sondern auch gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild. Solche Aufnahmen waren bisher aber generell vor Gericht nicht zulässig.
Dashcam Aufnahmen als Beweis vor Gericht zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt aber entschieden, dass Dashcam Aufnahmen, die den Unfallhergang darlegen, als Beweismittel vor Gericht zulässig sind (Aktenzeichen: VI ZR 233/17). Laut Richter verstoßen die Aufnahmen zwar gegen das Datenschutzgesetz, doch da die Unfallbeteiligten im Anschluss sowieso Angaben zum Fahrzeug, der Versicherung und ihrer Person machen müssten, ist die Unfallaufklärung als wichtiger anzusehen.
Das heißt, dass wir jetzt alle ständig mit einer laufenden Dashcam fahren sollen?! Nein, natürlich nicht! Wie vorher erwähnt, verstößt dies weiterhin gegen das Datenschutzgetz, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild. Trotzdem können solche Aufnahmen im Zivilprozess zur Klärung eines Unfallhergangs eingesetzt werden.
Wer an dieser Stelle verwirrt ist, darf gerne einen Kommentar hinterlassen.
Verwirrendes Urteil
Klarheit sieht anders aus! Soll man die Cam nun sicherheitshalber laufen lassen oder lieber nicht? Wenn es zu einem Unfall kommt – meist passiert dies ohne Vorwarnung – habe ich entweder keinen Beweis oder aber ich muss mich rechtfertigen, dass ich die Dashcam habe laufen lassen. Hier stehen sich Datenschutz und Beweissicherung gegenüber, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Entscheidend bleibt immer die Abwägung im Einzelfall.
Eine Auswahl an Dashcams
Wer noch keine Erfahrung hat, kann sich ja mal eine günstige Dashcam kaufen und sie ausprobieren. Dank des Fernabsatzgesetzes kann man das Produkt wieder an den Händler zurücksenden, falls es einem doch nicht gefällt. Im Moment ist die Dashcam von Xiaomi im Angebot und eignet sich als guter Einstieg in die Materie.
YI Kompakt Dashcam
Durch die f/2.0 Blende werden helle Bilder in 1080p bei 30 Bildern pro Sekunde aufgenommen und durch das 130° Weitwinkelobjektiv ein ausreichendes Blickfeld geboten. Auch bei Nacht sollen die Aufnahmen klar dargestellt werden.
Kurz vor einem Unfall soll der Emergency Recording Mode in Kraft treten, der die Aufnahme automatisch startet und sicher speichert, sodass es nicht versehentlich gelöscht werden kann.
Der integrierte 2,7 Zoll (6,68 cm) LCD-Bildschirm zeigt das eine Echtzeit-Vorschau an und ist durch die Größe leicht und intuitiv zu bedienen. Die YI Kompakt DashCam hat eine obere und untere Ventilation zur längeren Lebensdauer. Sie ist für den Dauerbetrieb ausgelegt, was in Deutschland ja so nicht erlaubt ist. Die Kamera ist klein und unauffällig im Auto anzubringen.
Über das integrierte WLAN kann eine Verbindung zur Smartphone-App hergestellt werden, um die Videos herunterzuladen und direkt zu teilen. Im Lieferumfang sind enthalten: Dashcam, Micro-USB-Kabel, Kfz-Ladegerät, 3M Sticker, Bedienungsanleitung.
Bis zum 22.05.2018 könnt Ihr den Code „DASLEGAL“ nutzen und bekommt dann rund 30% Rabatt für die YI Kompakt Dashcam.
Aukey Dashcam
Als alternative dazu gibt es noch die Aukey Dashcam. Sie ist vom Formfaktor her komplett anders, aber von den Funktionen her geben die sich nichts. Die Rezensionen sprechen für sich – wohl nicht umsonst ist es einer der Bestseller bei Amazon.
Total Klasse und so….aber wo soll ich denn den Code „DASLEGAL“ nutzen können? Kann es sein, dass ihr einen Link vergessen habt?
DO’h AddBlocker ausschalten hilft.
Ja, genau. Danke für die Info. Vielleicht sollte das anders dargestellt werden… Der Addblocker ist ja weit verbreitet, sodass wohl einige dieses Problem haben könnten.
Hast es aber hoffentlich hinbekommen zum Deal-Preis :)